Ambulante Hilfen für Familien

INTENSIV AMBULANTE HILFEN FÜR FAMILIEN

Wir bieten eine intensive Betreuung im ambulanten Bereich an, zum einen durch die Helfer:innen der Leistungen der sozialen Teilhabe, im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und zum anderen durch die Helferinnen der Jugendhilfe. Intensiv in dieser Kombination, da eine speziell geschulte Co-Betreuung von uns erfolgt. Dieses Angebot gilt vorrangig für Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist. Nach Zustimmung der zuständigen Ämter können zwei Mitarbeiter*innen mit einer Familie Hand in Hand arbeiten.


Ambulante Familientherapie nach § 27.3 SGB VIII

Die Ambulante Familientherapie (AFT) wird entsprechend dem § 27.3 SGB VIII eingesetzt und richtet sich an Familiensysteme. Es wird sowohl therapeutisch als auch psychologisch-pädagogisch beratend gearbeitet. Ziel der Hilfe ist die Stärkung der erzieherischen Ressourcen durch eine Verbesserung der mentalen Gesundheit, der Beziehungen und Kommunikation sowie der Resilienz und Problemlösefähigkeit des gesamten Familiensystems. Das Angebot wird durch systemische Familientherapeut*innen durchgeführt.


Ambulantes Clearing nach § 27.2 bzw. § 31 SGB VIII

Das Ambulante Clearing wird eingesetzt, um eine Bedarfsfeststellung der Familie und der einzelnen Familienmitglieder vorzunehmen.
Die Hilfe ist zeitlich auf 6–12 Wochen begrenzt. Durch eine intensive sozialpädagogische und psychosoziale Diagnostik, die in Zusammenarbeit mit der Familie und dem sozialen und professionellen Netzwerk, lebensweltorientiert und transparent durchgeführt wird, werden Stärken und Hindernisse erörtert und beschrieben